Service & Beratung
Katarina Stjepanovic
Beratung und Kursplanung
Noch Fragen? Rufen Sie uns an unter der Nummer +41 (0)71 755 14 65. Ich berate Sie gerne!
Was ist die CZV?
Fünf Weiterbildungskurse, Ausweis mit Ablaufdatum und ein zusätzliches Kärtchen im Portemonnaie. So einfach scheint die Chauffeurenzulassungsverordnung zu sein. Doch in der Praxis sieht das oft anders aus. Daher ist es an der Zeit, die wichtigsten Fragen zur CZV zu beantworten.
Was ist die CZV und warum braucht es sie?
CZV ist eine Abkürzung und steht für Chauffeurenzulassungsverordnung. Diese Verordnung versucht, das Berufsbild des Chauffeurs auf den höchstmöglichen Standard zu heben. Die Zeiten, in denen Chauffeure einfach nur Männer und Frauen hinter dem Steuer von schweren Fahrzeugen waren, sind vorbei.
Die CZV orientiert sich an europäischen Standards. In der Schweiz sind die Regelungen der Europäischen Union übernommen worden. Diese Regelungen haben drei Ziele:
1. Das Berufsbild des Chauffeurs soll aufgewertet werden. Fahrer sollen zu Experten für den schweren Verkehr werden und nicht bloss hinter dem Steuer funktionieren.
2. Die Verkehrssicherheit soll erhöht werden. Auch wenn ein Trucker durchschnittlich über eine Million Kilometer zurücklegt, bis er in einen Unfall gerät, existiert noch Verbesserungspotenzial. Dies wollen auch wir mit unseren CZV-Kursen ausschöpfen.
3. Fahrer sollen wissen, wie mit neuen Motoren und sich stets entwickelnder Technologie das meiste aus dem Fahrzeug herausgeholt werden kann. Hier legen wir den Fokus nicht nur auf die Prinzipien des ECO-Drive, sondern sehen auch dazu, dass wir diese Prinzipien mit einer effizienten, defensiven und zielgerichteten Fahrweise vereinen können.
Wie funktioniert die CZV?
Die Kurzfassung: Die einen bekommen den Fähigkeitsausweis geschenkt, die anderen müssen eine Prüfung ablegen.
Wer seinen Autoausweis vor dem Jahr 2003 abgelegt hat – Ausnahmen gibt es hierbei immer –, der gehört zur Kategorie der altrechtlichen Fahrer. Diese Fahrer haben mit dem Bestehen der Prüfung der Kategorie B, die Erlaubnis erhalten, auch Autos mit Anhänger, Kleinbusse und Kleinbusse mit Anhänger – also die Kategorien BE, D1 und D1E – zu lenken. Und genau dieses D1 ist es, dass es altrechtlichen Fahrern ermöglicht, den Fähigkeitsausweis ohne vorhergehende Prüfung zu bestellen.
Neurechtliche Fahrer sind all jene, die ihre Autoprüfung nach 2003 bestanden haben. Auf ihrem Ausweis ist nur die Kategorie B verzeichnet. Kein BE, kein D1 und kein D1E. Diese Kategorien müssen separat erworben werden. Daher müssen neurechtliche Fahrer die Grundausbildung gemäss CZV durchlaufen, damit sie als voll ausgebildete Fahrer gelten.
Die Prüfung für die Neurechtlichen besteht aus den folgenden Teilen:
- 1 x Theorieprüfung am Computer – maximal 60 Minuten
- 2 x E-Prüfungen – 2 x 45 Minuten
- 1 x Praxisprüfung – maximal 30 Minuten
- 1 x mündliche Prüfung – maximal 30 Minuten
Ich habe keine CZV. Brauche ich die wirklich?
Die Faustregel besagt: Wer mit dem Fahren Geld verdient, der muss den grünen Fähigkeitsausweis, der die Ausbildung gemäss CZV bestätigt, bei sich tragen.
Folgende Fahrten benötigen keine CZV-Ausbildung:
- Private Fahrten
- Fahrzeuge mit einer zulässigen Höchstgeschwindigkeit bis 45 km/h
- Militär, Polizei, Feuerwehr, Zollverwaltung, Zivilschutz
- Probe- oder Überführungsfahrten
- In Notfällen oder für Rettungsmassnahmen
- Lern-, Übungs- oder Prüfungsfahrten
- Zum Transport von Material oder Ausrüstung zur Berufsausübung, sofern das Führen des Fahrzeugs im Durchschnitt einer Woche höchstens die Hälfte der Arbeitszeit in Anspruch nimmt
- Im werkinternen Verkehr
Aber meine Ausbildung wird so extrem teuer!
Vor allem für junge Fahrer wird das Geld bei der Ausbildung zum Problem. Daher besteht die Möglichkeit, mit Eurodriver eine Ausbildungsvereinbarung einzugehen. Dies bedeutet, dass ein Fahrer ein Jahr lang in einer Firma ohne CZV-Ausbildung fahren darf. Im Gegenzug sagt ein Fahrer mit der Vereinbarung aus, dass er innerhalb dieses Jahres die Ausbildung gemäss CZV absolviert.
Eine solche Vereinbarung stellen wir gerne auf Wunsch aus, denn uns liegt daran, dass Sie so schnell wie möglich freie Fahrt haben. Schreiben Sie uns doch ein E-Mail oder rufen Sie uns unter Telefon 071 757 38 81 an.
Ich habe den Fähigkeitsausweis. Was jetzt?
Mit dem Erlangen des Fähigkeitsausweises sind sie voll ausgebildeter Berufsfahrer. Sie können nun auf allen Strassen Europas gegen einen Lohn fahren. Doch Ihnen steht nun die Weiterbildung bevor. Der Fähigkeitsausweis wird nur befristet ausgestellt. Er läuft nach fünf Jahren ab. Um den Ausweis verlängern zu können, müssen Sie fünf Weiterbildungstage seit Erhalt oder Verlängerung des grünen Fähigkeitsausweis nachgewiesen werden können.
Kurz: Innerhalb von fünf Jahren müssen sie fünf Kurstage absolvieren, damit der grüne Fähigkeitsausweis verlängert wird.
Ich habe meine fünf Tage nicht. Muss ich die Lastwagen- oder die Carprüfung noch einmal machen?
Nein. Die bestandenen Kategorien auf dem Führerausweis im Kreditkartenformat können Ihnen nicht aus CZV-Gründen aberkannt werden. Auch die Grundausbildung gemäss CZV bleibt erhalten. Was allerdings nicht erhalten bleibt, ist die Erlaubnis, kommerziell fahren zu dürfen.
Wenn Sie Ihre fünf Kurstage nicht nachweisen können, dürfen Sie nicht mehr als Fahrer arbeiten, denn ohne Fähigkeitsausweis ist es nicht erlaubt, gegen Entgelt Fahrten zu unternehmen. Sollten Sie in dieser unglücklichen Situation sein, dann müssen Sie so schnell wie möglich fünf Kurse absolvieren. Dazu hilft ein Blick auf unseren Kurskalender und die Kontaktaufnahme mit unserem Sekretariat entweder per Mail oder unter Telefon 071 757 38 81. Dann heisst es schon bald wieder: Freie Fahrt.
Ein Tipp: Melden Sie sich frühzeitig für die Kurse an, dann hat es sicher noch Plätze frei.
Quelle: www.cambus.ch / 17.07.2013
Alle Angaben auf dieser Seite sind auf dem Stand vom 17. Juli 2013.