Wer muss die Anhängerprüfung Kategorie BE machen?

Folgende Voraussetzungen verlangen eine Anhängerprüfung der Kat. BE:

  • Wer nach April 2003 die Kat.-B-Prüfung gemacht hat und BE nicht im Führerausweis eingetragen hat (aufgrund des Übergangsrechts).
  • Wenn das Gesamtgewicht des Anhängers das Leergewicht des Zugfahrzeuges übersteigt.
  • Oder wenn das Gesamtzuggewicht 3,5 t übersteigt (Gesamtzuggewicht = Gesamtgewicht Personenwagen plus Gesamtgewicht Anhänger respektive max. Anhängelast)
  • leichte Sattelschlepper (max. 3,5 t) plus Sattelanhänger.

Merke: Wer bereits C1E, D1E, CE oder DE besitzt, darf BE sowieso fahren.

Zugelassene Prüfungsfahrzeuge

  • PW (Personenwagen) und Anhänger (mind. 1000 kg Gesamtgewicht, Anhänger muss geschlossen und mind. so breit und hoch sein, wie das Zugfahrzeug und mind. 800 kg Betriebsgewicht aufweisen)
  • leichter Sattelschlepper mit geschlossenem Auflieger (wie oben)
  • eigene Fahrzeugkombination, welche die obigen Vorgaben erfüllt
  • das Zugfahrzeug darf ein Automatik-Getriebe haben

Merke: Sobald Sie den Lernfahrausweis Kat. BE haben, dürfen sie alleine in FL und CH mit dem Anhänger fahren, sofern hinten am Anhänger gut sichtbar ein blaues L-Schild montiert ist. 

Gabriela Gschwend

Gabriela Gschwend

Beratung und Kursplanung

Haben Sie noch Fragen zur Anhängerprüfung BE? Rufen Sie mich an unter der Nummer +41 (0)71 757 38 88. Ich berate Sie gerne!
Share This